Bestattungsarten
Der Tod
ist
groß.
Wir sind die Seinen lachenden Munds.
Wenn wir uns mitten im Leben meinen,
wagt er zu weinen mitten in uns.
(Rainer Maria Rilke)
Die
Erdbestattung
Die
traditionellste Bestattungsform ist die Beisetzung mit einem Sarg in
einem Erdgrab.
Die gesetzlichen Bestimmungen erlauben eine Erdbestattung frühestens 48
Stunden nach Todesfeststellung durch einen Arzt. Spätestens 7 Tage nach
der Todesfeststellung muss die Beerdigung erfolgt sein. Unter gewissen
Umständen kann diese Frist auch auf Antrag verlängert werden.
Unabhängig von der Konfessionszugehörigkeit eines Verstorbenen, kann
auf jedem städtischen Friedhof eine Grabstelle erworben werden.
Es stehen folgende
Grabarten zur Verfügung...
1.
Reihengräber:
Werden
der Reihe nach vergeben und können nicht ausgesucht werden. Die
Ruhefrist beträgt 20 Jahre und ist nicht verlängerbar. Die Zubettung
einer Urne ist nur auf Anfrage möglich. Eigene individuelle Bepflanzung
ist erlaubt. Das Aufstellen von Gedenksteinen ist in begrenztem Umfang
zulässig. Die Bestimmungen hierfür müssen bei der jeweiligen Verwaltung
erfragt werden. Von der Friedhofsverwaltung wird eine Graburkunde
ausgestellt, sie enthält den Namen des Nutzungsberechtigten, die
Belegung, Bedingungen sowie die Dauer der Nutzung.
2.
Wahlgräber:
Bei
einem Wahlgrab können Lage und Gestaltung im Rahmen der
Friedhofssatzung selbst bestimmt werden. Der erste Erwerb erfolgt für
30 Jahre. Die erste Sargbestattung in das Wahlgrab erfolgt in der Regel
als Tiefbeisetzung, so dass weitere Erdbestattungen, auch
innerhalb der Ruhefrist des Erstbeigesetzten, möglich sind. Die
Ruhefrist beträgt 20 Jahre und kann danach beliebig zu den dann
gültigen Gebühren verlängert werden.
Erdwahlgräber werden als ein- oder
mehrstellige Grabstätten, als Einfach- oder Tiefgräber vergeben.
In einem
einstelligen Wahlgrab als Tiefgrab können 2 Särge sowie 4 Urnen
bestattet werden. In einem zweistelligen Wahlgrab als Tiefgrab können 4
Särge und 8 Urnen beigesetzt werden. Wahlgrabstätten können im
Gegensatz zu Reihengrabstätten bereits zu Lebzeiten erworben werden.
Die Nutzungsberechtigten haben sämtliche
Rechte und Pflichten an der Grabstelle. Von der Friedhofsverwaltung
wird eine Graburkunde ausgestellt, sie enthält den Namen des
Nutzungsberechtigten und Dauer der Nutzung. Die Pflege dieser Stellen
muss für die Dauer der Belegung durch Angehörige oder einen
Pflegeauftrag gewährleistet sein.
Die
Feuerbestattung
Die
Feuerbestattung ist die Einäscherung eines Verstorbenen mit einem Sarg
und die spätere Beisetzung der Aschenurne in einem Urnengrab oder einer
Urnennische (Kolumbarium). Eine besondere Willensbekundung zur
Kremation in schriftlicher Form ist nicht mehr notwendig.
Bezüglich der Grabauswahl gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei
der Erdbestattung, aber die Angehörigen haben umfangreichere
Wahlmöglichkeiten als bei einer Erdbestattung.
Nach
erfolgter Kremation wird die Urne an eine Seereederei Ihrer Wahl
übermittelt. Die Fahrt zur Beisetzungsstelle kann wahlweise mit oder
ohne Angehörige erfolgen. Die Seeurne, die außerhalb der
Drei-Meilen-Zone dem Meer übergeben wird, besteht aus schnell
abbaubaren Materialien.
Die Terminabsprache mit der Reederei für Sie übernehmen wir. Der
Kapitän trägt die Versenkungszeit und den Versenkungsort in sein
Logbuch ein. Sie erhalten nach erfolgter Urnenbeisetzung auf See eine
Seekarte mit genauen Angaben über den Ort der Beisetzung, der sowohl in
der Nord- oder Ostsee oder aber auf jedem Weltmeer liegen kann. Die
Formalitäten für diese Art der Bestattung sind dieselben wie bei der
Feuerbestattung.
Die
anonyme und halbanonyme Bestattung
Die
anonyme Bestattung setzt grundsätzlich die Kremation voraus. Die
Bestattung erfolgt in einem Gemeinschaftsgrab. Bei der anonymen
Bestattung ist eine Willensbekundung des Verstorbenen in schriftlicher
Form notwendig.
Bei der halbanonymen Beisetzung der Urne kennen Sie als Angehöriger die
Grablage, dennoch darf kein Schriftzug an der Anlage angebracht
werden.
Ein Gedenken am Grab ist somit ermöglicht.
Wiesenbestattung
Die
Asche wird auf einer wunderschönen
Almwiese in einem Blumenmeer
unter der Grasnarbe ausgestreut.
Baumbestattung
Die
Asche wird an einer Baumgruppe oder einem Einzelbaum beigesetzt. Es
gibt Einzelbäume und Bäume für mehrere Bestattungen. Die
Baumgrabstätten müssen nicht von den Angehörigen gepflegt werden. Die
Kosten für eine Baumgrabstätte sind je nach Träger, Standort und Alter
des Baumes unterschiedlich.
Felsbestattung
Bei
der Felsbestattung wird die Asche an einem Gemeinschaftsfelsen auf dem
Gelände der „Oase der Ewigkeit" in der Schweiz bestattet. Auf
Ihren Wunsch kann auch ein persönlicher Felsen für Sie und Ihre Familie
reserviert werden.
Diamantbestattung
Als
Alternative zur Urne, die auf dem Kaminsims steht, bieten wir Ihnen
diese Bestattungsform an, bei der die Asche unter hohem Druck und hoher
Temperatur in einem speziellen Verfahren ohne Zusätze zu einem
Rohdiamanten heranreift. Nach dem Schleifvorgang kann der Stein mit
einer Mikro-Laser-Gravur ausgestattet werden. Die Arbeitsvorgänge
werden genau protokolliert, sodass die Würde des Verstorbenen jederzeit
gewahrt bleibt.
Fluss-
oder Luftbestattungen
In
den Niederlanden ist es
möglich, die Asche im Fluss
auszubringen, in
Frankreich kann die Asche vom Heißluftballon über die Landschaft
ausgestreut werden.
Friedwald-Bestattungen
FriedWald hat neue Akzente in der Bestattungskultur gesetzt.Die Nachfrage zeigt es ganz
deutlich: Menschen suchen neue Wege im Umgang mit Tod und Trauer.
Sie
wollen ihren eigenen Vorstellungen über den Tod hinaus Geltung
verschaffen und Art und Gestaltung ihrer letzten Ruhestätte möglichst
frei selbst wählen. Gleichwohl haben sie bei aller Neigung zur
Individualität gerade auf dem Gebiet des Bestattungswesens ein hohes
Bedürfnis nach Sicherheit, Verlässlichkeit und Transparenz. Erfahren
Sie mehr und klicken Sie auf das Symbol unseres Partners "Friedwald".
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