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Bestattungsarten




Der Tod ist groß.
Wir sind die Seinen lachenden Munds.
Wenn wir uns mitten im Leben meinen,
wagt er zu weinen mitten in uns.

(Rainer Maria Rilke)


Die Erdbestattung

Die traditionellste Bestattungsform ist die Beisetzung mit einem Sarg in einem Erdgrab.
Die gesetzlichen Bestimmungen erlauben eine Erdbestattung frühestens 48 Stunden nach Todesfeststellung durch einen Arzt. Spätestens 7 Tage nach der Todesfeststellung muss die Beerdigung erfolgt sein. Unter gewissen Umständen kann diese Frist auch auf Antrag verlängert werden. Unabhängig von der Konfessionszugehörigkeit eines Verstorbenen, kann auf jedem städtischen Friedhof eine Grabstelle erworben werden.


Es stehen folgende Grabarten zur Verfügung...
 
1. Reihengräber:
Werden der Reihe nach vergeben und können nicht ausgesucht werden. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre und ist nicht verlängerbar. Die Zubettung einer Urne ist nur auf Anfrage möglich. Eigene individuelle Bepflanzung ist erlaubt. Das Aufstellen von Gedenksteinen ist in begrenztem Umfang zulässig. Die Bestimmungen hierfür müssen bei der jeweiligen Verwaltung erfragt werden. Von der Friedhofsverwaltung wird eine Graburkunde ausgestellt, sie enthält den Namen des Nutzungsberechtigten, die Belegung, Bedingungen sowie die Dauer der Nutzung.
  
2. Wahlgräber: 
Bei einem Wahlgrab können Lage und Gestaltung im Rahmen der Friedhofssatzung selbst bestimmt werden. Der erste Erwerb erfolgt für 30 Jahre. Die erste Sargbestattung in das Wahlgrab erfolgt in der Regel als Tiefbeisetzung, so dass  weitere Erdbestattungen, auch innerhalb der Ruhefrist des Erstbeigesetzten, möglich sind.  Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre und kann danach beliebig zu den dann gültigen Gebühren verlängert werden.

Erdwahlgräber werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten, als Einfach- oder Tiefgräber vergeben.

In einem einstelligen Wahlgrab als Tiefgrab können 2 Särge sowie 4 Urnen bestattet werden. In einem zweistelligen Wahlgrab als Tiefgrab können 4 Särge und 8 Urnen beigesetzt werden. Wahlgrabstätten können im Gegensatz zu Reihengrabstätten bereits zu Lebzeiten erworben werden.

Die Nutzungsberechtigten haben sämtliche Rechte und Pflichten an der Grabstelle. Von der Friedhofsverwaltung wird eine Graburkunde ausgestellt, sie enthält den Namen des Nutzungsberechtigten und Dauer der Nutzung. Die Pflege dieser Stellen muss für die Dauer der Belegung durch Angehörige oder einen Pflegeauftrag gewährleistet sein.

Die Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ist die Einäscherung eines Verstorbenen mit einem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenurne in einem Urnengrab oder einer Urnennische (Kolumbarium). Eine besondere Willensbekundung zur Kremation in schriftlicher Form ist nicht mehr notwendig.  Bezüglich der Grabauswahl gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Erdbestattung, aber die Angehörigen haben umfangreichere Wahlmöglichkeiten als bei einer Erdbestattung.
 

Die Seebestattung

Nach erfolgter Kremation wird die Urne an eine Seereederei Ihrer Wahl übermittelt. Die Fahrt zur Beisetzungsstelle kann wahlweise mit oder ohne Angehörige erfolgen. Die Seeurne, die außerhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer übergeben wird, besteht aus schnell abbaubaren Materialien.

Die Terminabsprache mit der Reederei für Sie übernehmen wir. Der Kapitän trägt die Versenkungszeit und den Versenkungsort in sein Logbuch ein. Sie erhalten nach erfolgter Urnenbeisetzung auf See eine Seekarte mit genauen Angaben über den Ort der Beisetzung, der sowohl in der Nord- oder Ostsee oder aber auf jedem Weltmeer liegen kann. Die Formalitäten für diese Art der Bestattung sind dieselben wie bei der Feuerbestattung.


Die anonyme und halbanonyme Bestattung

Die anonyme Bestattung setzt grundsätzlich die Kremation voraus. Die Bestattung erfolgt in einem Gemeinschaftsgrab. Bei der anonymen Bestattung ist eine Willensbekundung des Verstorbenen in schriftlicher Form notwendig.
Bei der halbanonymen Beisetzung der Urne kennen Sie als Angehöriger die Grablage, dennoch darf kein Schriftzug an der Anlage angebracht werden.
Ein Gedenken am Grab ist somit ermöglicht.

Naturbestattungen

        Wiesenbestattung
Die Asche wird auf einer wunderschönen Almwiese in einem Blumenmeer unter der Grasnarbe ausgestreut.
 


         
        
        
              Baumbestattung
Die Asche wird an einer Baumgruppe oder einem Einzelbaum beigesetzt. Es gibt Einzelbäume und Bäume für mehrere Bestattungen. Die Baumgrabstätten müssen nicht von den Angehörigen gepflegt werden. Die Kosten für eine Baumgrabstätte sind je nach Träger, Standort und Alter des Baumes unterschiedlich.



             
             Felsbestattung
Bei der Felsbestattung wird die Asche an einem Gemeinschaftsfelsen auf dem Gelände der „Oase der Ewigkeit"  in der Schweiz bestattet. Auf Ihren Wunsch kann auch ein persönlicher Felsen für Sie und Ihre Familie reserviert werden.

   
       
          
           Diamantbestattung
Als Alternative zur Urne, die auf dem Kaminsims steht, bieten wir Ihnen diese Bestattungsform an, bei der die Asche unter hohem Druck und hoher Temperatur in einem speziellen Verfahren ohne Zusätze zu einem Rohdiamanten heranreift. Nach dem Schleifvorgang kann der Stein mit einer Mikro-Laser-Gravur ausgestattet werden. Die Arbeitsvorgänge werden genau protokolliert, sodass die Würde des Verstorbenen jederzeit gewahrt bleibt.



Fluss- oder Luftbestattungen

In den Niederlanden ist es möglich, die Asche im Fluss auszubringen, in Frankreich kann die Asche vom Heißluftballon über die Landschaft ausgestreut werden.  


 
 


Friedwald-Bestattungen

Link zu FriedWald GmbH, Im Leuschnerpark 3, D-64347 Griesheim
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Die Nachfrage zeigt es ganz deutlich: Menschen suchen neue Wege im Umgang mit Tod und Trauer.
Sie wollen ihren eigenen Vorstellungen über den Tod hinaus Geltung verschaffen und Art und Gestaltung ihrer letzten Ruhestätte möglichst frei selbst wählen. Gleichwohl haben sie bei aller Neigung zur Individualität gerade auf dem Gebiet des Bestattungswesens ein hohes Bedürfnis nach Sicherheit, Verlässlichkeit und Transparenz. Erfahren Sie mehr und klicken Sie auf das Symbol unseres Partners "Friedwald".  
 
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