Trauerfall
Beratung und Betreuung

In
dem Bewusstsein, dass die Beratung und nachfolgende Betreuung der
Hinterbliebenen ein Höchstmaß an Sensibilität voraussetzt, bieten wir
Ihnen mit unserem über Jahrzehnte hinweg gesammelten Erfahrungsfundus
aller behandelten Sterbefälle unsere begleitende und als kompetent
anerkannte Dienstleistung an.
In der ersten Zeit der Trauer bieten wir Ihnen Hilfestellung bei allem,
was Sie bewegt.
Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen, sei es einfach nur,
dass Sie einen verständnisvollen Ansprechpartner brauchen. Rufen Sie
uns an, wir hören Ihnen zu.
Unter der Rufnummer 06131/4782000
sind wir für Sie jederzeit zu sprechen.
Was ist zu tun, wenn ein
Mensch stirbt?
Die
meisten Menschen versterben in Pflegeheimen oder Krankenhäusern. Wenn
ein Mensch daheim verstirbt, stehen die Angehörigen vor einer
schwierigen emotionalen Situation. Trotzdem sind dann zahlreiche
Entscheidungen zu treffen. Wir möchten Ihnen einige Ratschläge geben,
wie Sie sich richtig verhalten.
Beim Todesfall im Krankenhaus oder Seniorenheim verständigen Sie uns
und klären mit uns einen Beratungstermin ab.
Bei Eintritt eines Sterbefalls in der Wohnung benachrichtigen Sie den
Hausarzt oder den diensthabenden Bereitschaftsarzt.
Nach der Feststellung des Todes wird der Arzt die Todesbescheinigung
ausstellen. Dann ist der Zeitpunkt gekommen, sich mit dem uns in
Verbindung zu setzen. Wir sind jederzeit unter der Rufnummer 06131/4782000 dienstbereit.
Wir werden Sie in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch beraten
und erledigen alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten für
Sie.
Welche Papiere bei einem
Sterbefall benötigt werden:
- Bei Ledigen die standesamtliche Geburts- bzw.
Abstammungsurkunde
- Bei Verheirateten die standesamtliche
Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch
- Bei Geschiedenen entweder eine Heiratsurkunde
mit Scheidungsvermerk oder das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Bei Verwitweten zusätzlich eine Sterbeurkunde
des Ehepartners
- Personalausweis oder Reisepass des
Verstorbenen
- Graburkunde - Grabbrief, sofern ein Grab
vorhanden ist
- Lebens- oder Sterbegeldversicherungspolicen im
Original
- Rentenunterlagen bzw. Anpassungsmitteilung der
Rentenversicherung (auch Werksrente, Zusatzversorgungskassen,
Versorgungsamt)
- Bankverbindung (Name des Geldinstituts,
Kontonummer und BLZ)
- Gewerkschaftsbuch
Für die Familie sollte griffbereit sein:
- Verschlossene Abschrift Ihres Testaments
- Ihre Anordnung bezüglich der Bestattung
(Bestattungsvorsorgeregelung)
- Unterlagen über Bank- und Sparkonten, private
Forderungen und
Verbindlichkeiten, Wertpapiere, Versicherungsverträge, Mietverträge,
Wohnungs-, Haus- und Grundbesitz
- Mitgliedsausweise, Anschriften von Freunden,
Bekannten, Arbeitgeber, Vereine, die zu benachrichtigen sind
- Alle für die Beerdigung notwendigen
Einzelheiten können in einem persönlichen Gespräch ausführlich
besprochen werden.
- Viele Formalitäten bei einem Sterbefall nehmen
wir Ihnen ab.
und nach
der Beisetzung ?
Bank
Sie lassen Bank- und
Postgirokonten aufheben oder umschreiben. Wenn
keine Vollmacht "über den Tod hinaus" besteht, muss ein Erbschein
ausgestellt werden, um die laufenden Kosten weiterhin von dem Konto des
Verstorbenen bestreiten zu können. Bei Ehepaaren, die ein
Gemeinschaftskonto hatten, kann der überlebende Ehepartner das Konto
nach dem Tode des anderen alleine weiterführen.
Testament
Wenn ein Testament
aufgefunden wird, besteht Ablieferungspflicht beim
zuständigen Nachlassgericht des Wohnortes des Verstorbenen.
Erbschein
Der Erbschein kann
beim Nachlassgericht oder von einem Notar oder Anwalt beantragt werden.
Rentenversicherung
Hat
der/die Verstorbene Rente bezogen, muss ein Antrag auf
Hinterbliebenenrente gestellt werden. Mitzubringen sind Heiratsurkunde,
Sterbeurkunde, Personalausweis des Antragstellers,
Identifikationsnummer, letzter Rentenbescheid des/der Verstorbenen,
letzte Rentenanpassungsmitteilung des Verstorbenen und des überlebenden
Ehepartners, Bankverbindung, Kontonummer, Bankleitzahl (bzw. IBAN und
BIC) und genaue Angabe über den Kontoinhaber. Drei Monate wird die
volle Rente des verstorbenen Ehepartners weitergezahlt, den Antrag
hierfür (Vorauszahlung auf Hinterbliebenenrente) stellt in der Regel
das Bestattungsinstitut Mayer für Sie aus, den eigentlichen
Rentenantrag nimmt jedoch immer das Versicherungsamt vor, das für den
Wohnort des/der Verstorbenen zuständig ist.
Versicherungen
Sie
lassen Feuer-, Einbruch-, Diebstahl-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-,
Hausrat-, Gebäude-, Kfz-Versicherungen auf den Hinterbliebenen
umschreiben oder kündigen die Verträge.
Lebens- und
Sterbegeldversicherungen
Die Vorlage von
Original-Policen und Sterbeurkunde bei der jeweiligen
Versicherung (Auf Wunsch wird dies vom Bestattungsinstitut Mayer
erledigt) dient der raschen Abwicklung.
Krankenkasse
Die gesetzlichen
Krankenkassen werden vom Ableben des Versicherten
durch das Bestattungsinstitut Mayer unterrichtet. Private
Krankenzusatzversicherungen müssen ab- oder umgemeldet werden.
Vereine/Abos/Rundfunk/TV/GEZ
müssen Sie
schriftlich abmelden. Für Rundfunk und Fernsehen erhalten Sie Vordrucke
bei allen Banken.
Mietverträge
Wenn der Verstorbene
in einer Mietwohnung lebte, so wird durch den Tod
das Mietverhältnis nicht beendet. Es muss also gegebenenfalls gekündigt
werden. Der Ehepartner rückt automatisch im Mietvertrag nach.
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