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Fachgeprüfter Bestatter
              

06131-4782000 





 


 
               W i r   s i n d   i m m e r   f ü r   S i e   d a

Trauerfall

Beratung und Betreuung

In dem Bewusstsein, dass die Beratung und nachfolgende Betreuung der Hinterbliebenen ein Höchstmaß an Sensibilität voraussetzt, bieten wir Ihnen mit unserem über Jahrzehnte hinweg gesammelten Erfahrungsfundus aller behandelten Sterbefälle unsere begleitende und als kompetent anerkannte Dienstleistung an.

In der ersten Zeit der Trauer bieten wir Ihnen Hilfestellung bei allem, was Sie bewegt.

Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen,  sei es einfach nur, dass Sie einen verständnisvollen Ansprechpartner brauchen. Rufen Sie uns an, wir hören Ihnen zu.

Unter der Rufnummer  06131/4782000  sind wir für Sie jederzeit zu sprechen.


Was ist zu tun, wenn ein Mensch stirbt?

Die meisten Menschen versterben in Pflegeheimen oder Krankenhäusern. Wenn ein Mensch daheim verstirbt, stehen die Angehörigen vor einer schwierigen emotionalen Situation. Trotzdem sind dann zahlreiche Entscheidungen zu treffen. Wir möchten Ihnen einige Ratschläge geben, wie Sie sich richtig verhalten.

Beim Todesfall im Krankenhaus oder Seniorenheim verständigen Sie uns und klären mit uns einen Beratungstermin ab.

Bei Eintritt eines Sterbefalls in der Wohnung benachrichtigen Sie den Hausarzt oder den diensthabenden Bereitschaftsarzt.

Nach der Feststellung des Todes wird der Arzt die Todesbescheinigung ausstellen. Dann ist der Zeitpunkt gekommen, sich mit dem uns in Verbindung zu setzen. Wir sind jederzeit unter der Rufnummer 06131/4782000 dienstbereit. Wir werden Sie in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch beraten und erledigen alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten für Sie.


Welche Papiere bei einem Sterbefall benötigt werden:

  • Bei Ledigen die standesamtliche Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
  • Bei Verheirateten die standesamtliche Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch 
  • Bei Geschiedenen entweder eine Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Bei Verwitweten zusätzlich eine Sterbeurkunde des Ehepartners 
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Graburkunde - Grabbrief, sofern ein Grab vorhanden ist 
  • Lebens- oder Sterbegeldversicherungspolicen im Original
  • Rentenunterlagen bzw. Anpassungsmitteilung der Rentenversicherung (auch Werksrente, Zusatzversorgungskassen, Versorgungsamt)
  • Bankverbindung (Name des Geldinstituts, Kontonummer und BLZ)
  • Gewerkschaftsbuch

Für die Familie sollte griffbereit sein:

  • Verschlossene Abschrift Ihres Testaments
  • Ihre Anordnung bezüglich der Bestattung (Bestattungsvorsorgeregelung) 
  • Unterlagen über Bank- und Sparkonten, private Forderungen und Verbindlichkeiten, Wertpapiere, Versicherungsverträge, Mietverträge, Wohnungs-, Haus- und Grundbesitz 
  • Mitgliedsausweise, Anschriften von Freunden, Bekannten, Arbeitgeber, Vereine, die zu benachrichtigen sind
  • Alle für die Beerdigung notwendigen Einzelheiten können in einem persönlichen Gespräch ausführlich besprochen werden.
  • Viele Formalitäten bei einem Sterbefall nehmen wir Ihnen ab.

und nach der Beisetzung ?

Bank

Sie lassen Bank- und Postgirokonten aufheben oder umschreiben. Wenn keine Vollmacht "über den Tod hinaus" besteht, muss ein Erbschein ausgestellt werden, um die laufenden Kosten weiterhin von dem Konto des Verstorbenen bestreiten zu können. Bei Ehepaaren, die ein Gemeinschaftskonto hatten, kann der überlebende Ehepartner das Konto nach dem Tode des anderen alleine weiterführen.

Testament

Wenn ein Testament aufgefunden wird, besteht Ablieferungspflicht beim zuständigen Nachlassgericht des Wohnortes des Verstorbenen.

Erbschein

Der Erbschein kann beim Nachlassgericht oder von einem Notar oder Anwalt beantragt werden.

Rentenversicherung

Hat der/die Verstorbene Rente bezogen, muss ein Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt werden. Mitzubringen sind Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Personalausweis des Antragstellers, Identifikationsnummer, letzter Rentenbescheid des/der Verstorbenen, letzte Rentenanpassungsmitteilung des Verstorbenen und des überlebenden Ehepartners, Bankverbindung, Kontonummer, Bankleitzahl (bzw. IBAN und BIC) und genaue Angabe über den Kontoinhaber. Drei Monate wird die volle Rente des verstorbenen Ehepartners weitergezahlt, den Antrag hierfür (Vorauszahlung auf Hinterbliebenenrente) stellt in der Regel das Bestattungsinstitut Mayer für Sie aus, den eigentlichen Rentenantrag nimmt jedoch immer das Versicherungsamt vor, das für den Wohnort des/der Verstorbenen zuständig ist.

Versicherungen

Sie lassen Feuer-, Einbruch-, Diebstahl-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Hausrat-, Gebäude-, Kfz-Versicherungen auf den Hinterbliebenen umschreiben oder kündigen die Verträge.

Lebens- und Sterbegeldversicherungen

Die Vorlage von Original-Policen und Sterbeurkunde bei der jeweiligen Versicherung (Auf Wunsch wird dies vom Bestattungsinstitut Mayer erledigt) dient der raschen Abwicklung.

Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenkassen werden vom Ableben des Versicherten durch das Bestattungsinstitut Mayer unterrichtet. Private Krankenzusatzversicherungen müssen ab- oder umgemeldet werden.

Vereine/Abos/Rundfunk/TV/GEZ

müssen Sie schriftlich abmelden. Für Rundfunk und Fernsehen erhalten Sie Vordrucke bei allen Banken.

Mietverträge

Wenn der Verstorbene in einer Mietwohnung lebte, so wird durch den Tod das Mietverhältnis nicht beendet. Es muss also gegebenenfalls gekündigt werden. Der Ehepartner rückt automatisch im Mietvertrag nach.

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